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Auszug aus den Statuten von Kiriat Yearim

Name des Vereins (gem. Art. 1)

Unter dem Namen «Verein Kiriat Yearim» (früher «Freunde des Schweizer Kinderdorfs Kirjath Jearim in Israel») besteht ein Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Sein Sitz befindet sich am Ort des Zentralsekretariats. Der Verein ist überkonfessionell und politisch neutral.

 

Zweck (gem. Art. 2)

Der 1951 gegründete Verein Kiriat Yearim ist ein Schweizer Hilfswerk für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Israel, unabhängig von ihrer Herkunft, Sprache und Religion. Ziel des Vereins ist die soziale Integration durch Bildung und Dialog.

  • Der Verein bezweckt in erster Linie, das von ihm gegründete und in Zusammenarbeit mit den Jugend-Alijah-Institutionen, dem Erziehungsdepartement und weiteren Partnern betriebene Kinderdorf Kiriat Yearim zu erhalten und auszubauen. Er ist bestrebt, seinen Anteil an den Aufwendungen für den Unterhalt der Kinder und an den übrigen Betriebskosten zu decken. Er sorgt für Beschaffung und Unterhalt von Bauten und Einrichtungen sowie von Material für Schul- und Berufsausbildung. Er kann Beiträge an Schul- und Berufsausbildung leisten. Er kann sich an Aus- und Fortbildung von Personal beteiligen.
     
  • Der Verein unterstützt in Zusammenarbeit mit einem lokalen Partner Bildungsprogramme für die arabische Bevölkerung in Israel.
     
  • Der Verein unterstützt Projekte des Dialoges zwischen den Bevölkerungsgruppen in Israel.


Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.